Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fachgroßhandel Katharina Herzog mit Sitz in Freital (im Folgenden „FGH Herzog“) ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (alle im folgenden „Besteller“).
(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von FGH Herzog sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Besteller kann schriftlich (Mail) telefonisch, per Fax oder die Gaia Bestellanwendung bestellen und der FGH Herzog kann diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(3) Bei der Präsentation von Waren in der Gaia Bestellanwendung handelt es sich um kein Angebot, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Besteller, welches erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware als angenommen gilt. Eine Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme unsererseits dar. Der Besteller kann aus dem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab (Angebot). Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Anhaken des Feldes „Hiermit bestätige ich, die AGB gelesen zu haben, und akzeptiere sie.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3. Zugang und Nutzung Gaia Bestellanwendung
(1) Gaia ist eine Bestellanwendung für bestehende Geschäftskunden des FGH Herzog, kein Online-Shop. Es gibt keinen Zahlungsvorgang in der Anwendung; geliefert wird auf Rechnung. Eine abgesendete Bestellung wird als Auftrag an den Innendienst des FGH Herzog übermittelt und dort bearbeitet.
(2) Der Zugang ist persönlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Besteller teilt dem FGH Herzog unverzüglich mit, wenn der Verdacht besteht, dass ein Zugang missbraucht wird.
(3) Der Besteller kann für seine Mitarbeitenden weitere Zugänge einrichten lassen und verwalten. Bestellungen, die über einen dem Besteller zugeordneten Zugang abgegeben werden, gelten als von ihm veranlasst.
(4) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendung besteht nicht. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle beim Hosting-Anbieter können den Zugang vorübergehend einschränken. Der Bestellweg über Telefon, Telefax und E-Mail bleibt davon unberührt.
4. Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen bzw. im Falle eines verbindlichen Angebotes in dem darin aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Höhe sowie zzgl. anfallender Verpackungs- und Versandkosten.
(2) Preisänderungen bleiben wegen veränderter Einkauf-, Lohn-, Material-, Vertriebskosten oder auf Grund höherer Gewalt beruhender Umstände (insbesondere z.B. Pandemien) für LEISTUNGEN, vorbehalten.
(3) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung sind Rechnungsbeträge innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung auf das in der Rechnung aufgeführte Konto von FGH Herzog fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. Leistet der Besteller trotz Mahnung nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt
(4) Zur Aufrechnung von Gegenforderungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) FGH Herzog ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von FGH Herzog durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
5. Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferfristen und Versandkosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderter Vereinbarung. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom FGH Herzog schriftlich bestätigt wurden. Bei vereinbarter Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten.
(2) Sollte ein bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(3) Teillieferungen sind zulässig und können vom FGH Herzog selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Besteller hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet wird.
(4) Mehrwegverpackungen (bspw. Europaletten) werden dem Besteller lediglich leihweise zur Verfügung gestellt und sind vom Besteller nach Abstimmung mit FGH Herzog zur Abholung bereitzustellen. Stellt der Besteller dem FGH Herzog diese nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist der FGH Herzog berechtigt, auch rückwirkend eine Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung dem Besteller in Rechnung zu stellen.
(5) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des FGH Herzog aus dem jeweiligen Liefervertrag Eigentum des FGH Herzog.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und dem FGH Herzog unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, zu informieren.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der FGH Herzog berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
(4) Der Besteller ist verpflichtet, dem FGH Herzog einen Wechsel seiner Geschäftsanschrift unverzüglich mitzuteilen, solange Forderungen aus der Geschäftsbeziehung noch offen sind.
7. Mängelansprüche
(1) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Maßgabe von § 377 HGB unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem FGH Herzog anzuzeigen.
(2) Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist FGH Herzog nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (insbesondere bei geringfügiger Änderung der Verpackung oder Verpackungseinheiten), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung von FGH Herzog die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Besteller hat in jedem Fall die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(5) Eine im Einzelfall mit FGH Herzog vereinbarte Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von FGH Herzog oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(7) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von FGH Herzog kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 8 verlangen.
8. Haftung
(1) Die Haftung von FGH Herzog auf Schadensersatz ist – soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt – nach Maßgabe der nachfolgend in dieser Ziffer 8 bestimmten Regelungen eingeschränkt.
(2) FGH Herzog haftet für entstehende Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von FGH Herzog, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von FGH Herzog auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Besteller vertraut hat und vertrauen durfte.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit FGH Herzog Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vom FGH Herzog geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
9. Datenschutz
Durch die Bestellung bzw. Beauftragung willigt der Besteller in die Verarbeitung seiner für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten durch FGH Herzog gemäß Art. 6 DSGVO ein.
10. Sonstiges
(1) Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.herzog-fachhandel.de eingesehen werden.
(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Besteller Kaufmann, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, Wechseln und Lastschriftverfahren.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Stand
Stand dieser Bedingungen: 17.10.2026
